Vereinbarung Sozialprojekt - Flüchtlingshilfe Ukraine

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 die seit mehreren Jahrzehnten rechtlich nicht beanstandete Änderung von Preisen und Entgelten bei allen Banken und Sparkassen für rechtsunwirksam erklärt.

Das Urteil wurde von uns analysiert. Daraufhin, das wissen Sie bereits, haben wir die Ihnen seinerzeit rechtzeitig mitgeteilten, zum 1. April 2021 durchgeführten Preiserhöhungen für unsere Girokontomodelle mit Wirkung vom 1. Juli 2021 wieder auf den vorherigen Stand zurückgenommen.

Weitere juristische Prüfungen haben nun ergeben, dass auch unsere davor liegende Preiserhöhung zum 1. November 2019 vom BGH-Urteil betroffen ist. Das bedeutet für Sie und uns: Die damals moderate Preiserhöhung für verschiedene Kontodienstleistungen, z.B. für die Nutzung unserer SB-Terminals für Einzelüberweisungen, wurden zum 1. April 2022 ebenfalls zurückgesetzt.

Die Rechtsprechung macht darüber hinaus eine Neuregelung der Allgemeinen Geschäftsverbindungen (AGB) sowie eine Erstattung oder einen Vergleich über Beträge seit dem 1. Januar 2018 erforderlich.

Eine Vereinbarung über Beträge seit dem 01.01.2018 ist bei Ihrer Volksbank eG aufgrund der tatsächlichen Preisänderungen somit für die Zeit vom 01.11.2019 bis 31.03.2022 erforderlich.

Zur Lösung der Thematik schlagen wir die Unterstützung eines oder mehrerer Sozialprojekte in Bad Laer, Bad Rothenfelde, Borgloh, Hilter oder Melle anstelle einer aufwendigen pauschalen Erstattung vor.

Mit der Unterstützung von sozialen Projekten bei uns vor Ort können wir gemeinsam für viele Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, in diesen außergewöhnlichen Zeiten viel Gutes tun.

So schlagen wir als Verwendungszweck die im Aufbau befindliche „Flüchtlingshilfe Ukraine“ oder ein von Ihnen vorgeschlagenes Sozialprojekt in unserem Geschäftsgebiet vor. In jedem Falle werden die gespendeten Beträge aus der Region auch in der Region verwendet.

Abhängig von den mit allen Kundinnen und Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen stellen wir uns einen Gesamtspendenbetrag von bis zu 100.000 € durch Ihre Volksbank eG vor.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese kreative Idee mit einem kleinen Betrag – den Sie ja bereits in den letzten zweieinhalb Jahren bezahlt haben – unterstützen und wir gemeinsam in der Summe Gutes bewirken können.


Das oben beschriebene BGH-Urteil macht den Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung erforderlich, die wir Ihnen bereits zugesandt haben. Geben Sie uns diese doch bitte bis 27.05.2022 oder auch früher unterschrieben zurück. Gern auch per E-Mail an info@voba-eg.de oder Fax an 05424 2325-679.