Nachrangige Einlage

Der sichere Zins für eine feste Zeit.

Wenn auch Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein garantierter Zins wichtig ist, dann nutzen Sie gern unser Angebot und entscheiden Sie sich für die nachrangige Einlage.

  • planbar
  • risikoarm
  • sicher verzinst

Was ist eine nachrangige Einlage?

Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen. 

Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.  

Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um ein jährlich limitiertes Angebot. Die Summe der ausgegebenen nachrangigen Einlagen mit fester Laufzeit ist pro Jahr begrenzt. Ob Sie diese ggf. noch zeichnen können, erfragen Sie bitte bei Ihrem Kundenberater.

Dieses Angebot gilt nur für Mitglieder der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle.

Produktdetails

Mindestanlagesumme 50.000 Euro
Höchstbetrag
500.000 Euro
vorzeitige Verfügbarkeit keine
Gebühren keine
Verwahrentgelte keine
Voraussetzung für den Abschluss dieses Produktes ist die Mitgliedschaft in der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle.

Konditionen

Laufzeit Zinssatz p.a.
6 Jahre 2,50 %
8 Jahre
2,65 %
10 Jahre
2,90 %

Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder Anlage der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

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