Steigende Zinsen mit Wachstumssparen

Geld mit Wachstumssparen wachsen lassen

Beim Wachstumssparen können Sie Ihrem Geld beim Wachsen zusehen. Profitieren Sie von steigenden Zinsen und einer sicheren Geldanlage.

Wachstumssparen im Überblick

So funktioniert Wachstumssparen

Wenn Sie Ihr Geld beim Wachstumssparen anlegen, vereinbaren Sie mit uns eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

  • Jährlich steigende Zinsen
  • Sichere Anlage
  • Jährliche Zinsgutschrift
  • Garantierte Zinsen für die gesamte Laufzeit

Individueller Zugriff möglich

Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
  1. Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

Konditionen und Spielregeln

Konditionen

Zeitraum Zinssatz
1. Jahr
2,00 %
2. Jahr
2,10 %
3. Jahr
2,20 %
4. Jahr 2,30 %
5. Jahr
2,40 %

Spielregeln

  • Mindesteinlage: 5.000 Euro
  • Maximaleinlage: 100.000 Euro
  • Das Angebot ist gültig für Privatkunden.
  • Die Verzinsung erfolgt bei Fälligkeit bzw. mindestens jährlich zum Anlagedatum.
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine Kündigung ist jedoch frühestens 21 Monate nach Vertragsbeginn möglich (Kündigungssperrfrist).
  • Teilverfügungen sind ab 1.000 Euro möglich. Es müssen jedoch mindestens 5.000 Euro als Restguthaben bestehen bleiben.
  • Die Zinsgutschrift erfolgt auf ein von Ihnen zu benennendes Zinsgutschriftskonto bei der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle.

Häufige Fragen zum Wachstumssparen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich, d.h. erstmalig 1 Jahr nach Erstanlage. Die Gutschrift erfolgt auf ein von Ihnen zu benennendes Zinsgutschriftskonto bei der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.