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Förderprogramm der Volksbank eG

Jährlich legen wir ein Förderprogramm für Vereine und Institutionen in unserer Region auf.

Jetzt Förderantrag stellen!

    Geld für Vereine und Institutionen

    Die Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle engagiert sich seit Jahren im Bereich der Vereins- und Kulturförderung. Auch die Förderung von sozialen und gemeinnützigen Projekten spielt für uns eine wichtige Rolle. Bei der Förderung stehen vorrangig Menschen mit gemeinsamen Interessen in unserer Region im Mittelpunkt.

    Die Bewerbungsphase unseres jährlichen Förderprogrammes ist gestartet. Unser Förderprogramm 2025 steht für Vereine und Institutionen im Südkreis und Melle zur Verfügung.

    Mit dem Förderprogramm 2025 werden Menschen und Ideen unterstützt, die bei der Gestaltung unserer Heimat von morgen mitwirken und mit ihren Projekten engagiert etwas bewegen.

    Der Fördertopf ist mit einer Summe in Höhe von 15.000 Euro gefüllt.

    Durch unseren Fördertopf haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Antrag um Projektgelder zu bewerben. Wir bezuschussen bereits durchgeführte Projekte bzw. bereits angeschafftes Equipment aus 2025 sowie Projekte, die in 2025 noch umgesetzt werden sollen ab einer Summe von 1.000 €. Bewerben können Sie sich bis zum 30.09.2025.

    Im Oktober 2025 entscheidet eine fachkundige Jury im Auswahlverfahren über die Vergabe und Höhe der Fördermittel.

    FAQ zum Förderprogramm

    Wie kann ich einen Antrag stellen?
    • Sie können einen Förderantrag hier auf der Seite über das Bewerbungsformular stellen. Alle Förderanträge werden gesammelt und anschließend von einer fachkundigen Jury bewertet.

      Bewerbungen können bis zum 30.09.2025 bei uns eingereicht werden.

      Jede/r Verein/Institution kann sich auf eine Unterstützung ab 1.000 Euro bewerben.

      Grundsätzlich sind alle Projekte aus dem Südkreis und Melle förderfähig, die den Anforderungen des § 52-54 Abgabenordnung sowie den Regelungen des Förderprogramms der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle entsprechen. (Die Nummerierung entspricht der jeweiligen Freistellung und ist im Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgeführt.)

    Was muss beachtet werden?
    • Bitte lesen Sie aufmerksam den Förderantrag/die Vergaberichtlinien und prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihr Antrag den Richtlinien entspricht.

      Nicht förderfähig sind z.B.:

      - Personalkosten

      - Modernisierungs- und Renovierungskosten

      - Pflichtaufgaben des Trägers oder Vereins, z.B. Fortbildungskosten

      Weiterhin ist zu beachten, dass das Projekt frühestens in 2025 und spätestens im 1. Quartal 2026 umgesetzt werden muss und Rechnungen zum Nachweis der antragsgemäßen Verwendung des Geldes der Bank vorzulegen sind.

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
    • Sandra Hölscher-Kleine-Tebbe, Telefon 05424 2325-771 und Christoph Aulenbrock, Telefon 05424 2325-772 freuen sich auf Ihren Anruf oder E-Mail an marketing@voba-eg.de.

      Überraschen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

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