Höherer Sparerpauschbetrag ab 2023

Private Kapitalanleger können sich ab dem Jahr 2023 über die Anhebung des Sparerpauschbetrages auf glatte 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) freuen.

Freistellungsaufträge prüfen

So können Sie Steuern sparen

Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge und sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Damit kein Steuerabzug erfolgt, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser gilt ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr.

Achten Sie auf den Sparerpauschbetrag

Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer und Anleger Steuern sparen. Denn so stellen sie sicher, dass von Kapitalertragsauszahlungen wie Zinsen und Dividenden, von Fonds-Ausschüttungen und Aktienverkaufsgewinnen keine Abgeltungssteuer abgezogen wird. Dabei dürfen die Kapitalerträge allerdings den Sparerpauschbetrag – auch Sparerfreibetrag genannt – nicht übersteigen. Dieser Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro bzw. ab 2023 bei 1.000 Euro und für Ehepaare bei 1.602 Euro bzw. ab 2023 bei 2.000 Euro.

Wichtig: Solange Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben, führt dieses automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich möglichem Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – an das Finanzamt ab. Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht die Grenze für den Pauschbetrag überschreiten.

Was bedeutet die Anhebung für Kunden mit Freistellungsaufträgen?

Gute Nachricht: Auch ohne Änderung des Freistellungsauftrags (FSA) kommen Bankkunden ab 2023 automatisch in den Genuss erhöhter Freibeträge. Das gilt sowohl, wenn das bislang zulässige Freistellungsvolumen vollständig gegenüber einer Bank erteilt wurde, als auch, wenn der Betrag auf mehrere Institute verteilt wurde. Dazu ist von der Bundesregierung derzeit Folgendes geplant: Die bereits erteilten FSA werden prozentual erhöht – um 24,844 Prozent. Damit es bei ganzen Eurobeträgen bleibt, ist auch eine Rundungsregelung vorgesehen.

Was bewirkt die Anhebung für bereits erteilte Freistellungsaufträge?

  • Wurde der Bank bereits ein FSA in voller Höhe (801 Euro/1.602 Euro) erteilt, wird dieser ab 2023 automatisch auf die neuen Höchstbeträge von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro angehoben werden. Kunden müssen nichts weiter unternehmen.
  • Für den Fall, dass der Freistellungsauftrag auf mehrere Institute verteilt wurde, plant die Regierung die jeweilige prozentuale Erhöhung des einzelnen FSA. So profitieren die Anleger ebenfalls automatisch von der Anhebung, ohne die erteilten FSA erhöhen zu müssen.