Login OnlineBanking
Eine lächelnde Frau sitzt mit einem Kind auf dem Schoss auf einer Schaukel

WachstumsSparen

Steigende Zinsen mit WachstumsSparen

Beim WachstumsSparen können Sie Ihrem Geld beim Wachsen zusehen. Profitieren Sie von steigenden Zinsen und einer sicheren Geldanlage.

Sichere Anlage

Jährlich steigende Zinsen

Jährliche Zinsgutschrift

Garantierte Zinsen für die gesamte Laufzeit

Keine Kontoführungsgebühren

Produktdetails

Wenn Sie Ihr Geld beim WachstumsSparen anlegen, vereinbaren Sie mit uns eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individueller Zugriff möglich

Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen. Bitte beachten Sie, dass dies ggf. zu einer Beendigung der  Sonderzinsvereinbarung führen kann.

Wachstumsgrafik

Konditionen für das WachstumsSparen für Privatkunden

Mindesteinlage: 5.000 €

Maximaleinlage: 100.000 €

ZeitraumZinssatz p.a.
1. Jahr1,40 %
2. Jahr1,50 %
3. Jahr1,60 %
4. Jahr1,70 %
5. Jahr1,80 %
Mann an einem Schreibtisch schaut in einen Laptop und lehnt sich entspannt zurück

TagesgeldKonto

Die flexible Geldanlage ohne feste Laufzeit. Sie können jederzeit Geld einzahlen oder auf Ihr Referenzkonto überweisen. Erfüllen Sie sich vom Ersparten einen besonderen Wunsch oder bauen Sie Ihr Vermögen auf.

Mehr erfahren

FAQ zum WachstumsSparen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich, d.h. erstmalig 1 Jahr nach Erstanlage. Die Gutschrift erfolgt auf ein von Ihnen zu benennendes Zinsgutschriftskonto bei der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine Kündigung ist jedoch frühestens 21 Monate nach Vertragsbeginn möglich (Kündigungssperrfrist).

Kann ich über Teile meines Geldes verfügen?

Teilverfügungen sind ab 1.000 € möglich. Es müssen jedoch mindestens 5.000 € als Restguthaben bestehen bleiben.

Gibt es eine Mindest- und Maximaleinlage?

Beim WachstumsSparen gilt eine Mindesteinlage von 5.000,- € und eine Maximaleinlage bis 100.000,- €.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer