Wertpapierdepot

Alles in einer Hand

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich in unserer Filiale, per Telefon oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung

Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App

Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
  • Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.

Konditionen im Überblick

Unsere aktuellen Konditionen

Depot-Direkt/Brokerage-Aufträge (Auszug)

Kauf und Verkauf Ausführung im Inland* Ausführung im Ausland
Wertpapierart

Provision

vom Kurswert

Grundpreis

Provision

vom Kurswert

Grundpreis
Aktien 0,50% 9,90 Euro 1,50% 30,00 Euro
Optionsscheine 0,50% 9,90 Euro 1,50% 30,00 Euro
Investmentanteile, Börsenhandel 0,50% 9,90 Euro 1,50% 30,00 Euro
Verzinsliche Wertpapiere 0,25% 9,90 Euro 1,50% 30,00 Euro
Investmentanteile, Direktgeschäft (ausserbörslich) zwischen 0 und 5% Ausgabekostenaufschlag zwischen 0 und 5% Ausgabekostenaufschlag
* Ausnahme: VR-MeinDepot (Schüler und Studenten bis 27 Jahre): Fünf kostenlose Käufe/Verkäufe pro Jahr.

Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und –abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.

Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. UST) (Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand per 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)

  Berechnungsmodus Girosammelverwahrung
Aktien    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
zuzüglich Preis pro Posten   0,50 Euro
zuzüglich Preis pro Anteil   0,029% vom Kurswert
Optionsscheine    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
zuzüglich Preis pro Posten   0,50 Euro
zuzüglich Preis pro Anteil   0,029% vom Kurswert
Verzinsliche Wertpapiere    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
zuzüglich Preis pro Posten   0,50 Euro
zuzüglich Preis pro Anteil   0,029% vom Kurswert
Investment    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
zuzüglich Preis pro Posten   0,50 Euro
zuzüglich Preis pro Anteil   0,029% vom Kurswert
Bezugsrechte/Teilrechte    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
zuzüglich Preis pro Posten   0,50 Euro
zuzüglich Preis pro Anteil   0,029% vom Kurswert
Bestände ohne Kurswert    
Grundgebühr vierteljährlich 4,90 Euro*
* Ausnahme: VR-MeinDepot (Schüler und Studenten bis 27 Jahre): Hier entfällt die Grundgebühr von 4,90 Euro.
 
Mindestpreis pro Depot 4,90 Euro (inkl. UST)
Mindestpreis pro Bestandsposten 0,50 Euro (inkl. UST)
  • Keine Beratung
  • Ordererteilung über Internet
  • Direktversand von Abrechnungen
  • Einfache und schnelle Abwicklung
  • Kurse, Charts und Researchmaterial über das Brokerage-Modul

Depot eröffnen - das ist zu tun

Nutzen Sie das OnlineBanking?

Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.

Sie nutzen noch kein OnlineBanking?

Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.

Sind Sie Neukunde?

Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Kann ich mit meinem Depot auch Sparpläne führen?

Ja. Bei unserem Wertpapiersparplan "meinSparplan" haben Sie die Möglichkeit, aus einem großen Angebot an Aktien, Fonds und ETFs zu wählen und schon mit kleinen, regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufzubauen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.