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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

KündigungsGeld

Sichere Geldanlage mit Kündigungsfrist

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das KündigungsGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Produktdetails

  • Sichere Geldanlage
  • Keine feste Laufzeit
  • Der Zinssatz ist variabel.
  • Die Kontoabrechnung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende.

Konditionen

 AnlagebetragZins p.a.
KündigungsGeld 33 Tageab 25.000,00 bis 250.000,00 €0,40 %
KündigungsGeld 33 Tagebei Unterschreitung der Mindesteinlage0,20 %
   
KündigungsGeld 60 Tageab 100.000,00 bis 499.999,99 €0,90 %
KündigungsGeld 60 Tageab 500.000,00 €1,20 %
KündigungsGeld 60 Tagebei Unterschreitung der Mindesteinlage0,65 %
   

Sollte die Mindesteinlage durch Teilkündigungen unterschritten werden, gilt ein verminderter Zinssatz siehe Tabelle.

Eine Frau hält ein Schild in den Händen

Festgeld

Legen Sie Ihr Vermögen für eine fest vereinbarte Laufzeit an. Den Anlagebetrag und die Dauer können Sie individuell bestimmen. Sicherheit steht bei dieser Geldanlage im Fokus, denn Zinsschwankungen sind ausgeschlossen.

Mehr erfahren

FAQ zum KündigungsGeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist (33 bzw. 60 Tage) wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Gibt es eine Mindest- und Maximaleinlage?

Beim KündigungsGeld 33 Tage gilt eine Mindesteinlage von 25.000,- € und eine Maximaleinlage bis 250.000,- €.

Beim KündigungsGeld 60 Tage gilt eine Mindesteinlage von 100.000,- €.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer